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Kostenbeteiligung
der Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Als zertifizierte Ernährungsberaterin erfüllen meine ernährungstherapeutischen Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien. Meine Beratungsleistungen werden von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Dies gilt auch für Beratungen per Telefon und Video. Die meisten Krankenkassen bezuschussen mindestens fünf Termine mit 80-100 % der Gesamtkosten.

Privatversicherung und Beamte

Eine Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung abhängig. Ernährungstherapie ist mit einem Erstgespräch (60 Minuten) und maximal 12 Folgeeinheiten (30 Minuten) pro Jahr beihilfefähig.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenbeteiligung bei den Krankenkassen ?

Image by Ashkan Forouzani

1. Schritt: Hausarzt

Lassen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrem Hausarzt ausfüllen. Senden Sie mir bitte eine Kopie der ausgefüllten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie, falls vorhanden, aktuelle Blutwerte sowie Befundberichte per E-Mail zu.

Backsteingebäude

2. Schritt: Krankenkasse

Senden Sie meinen Kostenvoranschlag (ausgefüllt und unterschrieben), mein Zertifikat 

sowie die ausgefüllte und unterschriebene ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. Nach spätestens vier Wochen bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenerstattung.

Euros

3. Schritt: Rechnung und Geld zurück

Nehmen Sie meine ernährungstherapeutischen Leistungen in Anspruch. Mit Vorlage meiner Rechnung, die ich Ihnen im Laufe unserer Beratung stelle und dem Zahlungsnachweis können Sie die Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einleiten.

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